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Alt 26.02.2001, 00:37   #36
hpfranzen
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Hi,

es gibt die Empfehlung, sich bei Müdigkeit z.B. geistig zu beschäftigen. Dann gibt es gesetzliche Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen tagsüber eine Arbeitszeit von bis zu 14 Stunden, in unplanbaren Ausnahmen bis zu 16 Stunden, erlauben. Nachts, bzw. wenn ein bestimmter Teil der Arbeitszeit in die Nachtstunden fällt, verkürzen sich die genannten Zeiten um zwei Stunden. Erhöht sich die Anzahl der Landungen während einer Arbeitszeitperiode, so verkürzt sich dadurch ebenfalls die maximal erlaubte Arbeitszeit. Ein Kollege hat vor einiger Zeit unsere Arbeits- und Ruhezeitverordnung mit denen von Lokomotivführern aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende verglichen. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Lokomotivführer vor 100 Jahren besser dran waren als wir heutzutage.

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HP
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