Entschuldigt, daß ich mich erst melde, bin nicht ständig online.
Ich werde wohl doch am besten ein baugleiches Gerät auftreiben müssen, um eine weitere eigene Fehlersuche durchführen zu können.
Was ist eigentlich mit dem systemgebunden Windows? Wie diese Recoveryversionen aufgekommen sind, hat es geheißen, daß dies eigentlich nicht zulässig sei, da bei totalem Hardwareausfall auch die bezahlte Software wertlos ist, obwohl diese bezahlt wurde.
Wurde Microsoft dahingehend schon verklagt? Gibt´s Urteile?
PS: Danke für Eure prompten Antworten.
|