was in den EULAs steht, entspricht häufigt nicht dem geltenden Recht eines Landes und ist in diesem Fall nichtig. Ausserdem muß es dem Käufer möglich sein, diese Bedingugen schon vor dem Kauf lesen zu können. Kann er dies nicht (wie es so häufig der Fall ist bei Software), so ist alles was darin steht unwirksam.
Was bei dem Kauf über Download angeht ist es aber nicht so einfach. Denn mit dem Kauf der Software kauft man auch die Dienstleistung des Downloads. Würde man die Software auf einem Datenträger bekommen wäre die Lage viel einfacher, diesen Datenträger kann man jederzeit verkaufen. Gibt es keinen Datenträger, dann wird der Download-Kauf (meines Wissens nach) als Dienstleistung in Deutschland verstanden. Der Weiterverkauf einer Dienstleistung ist aber ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich.
Soweit meine Rechtskentniss dazu...
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cya,
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