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Alt 22.12.2003, 11:16   #5
Jackal
Inventar
 
Registriert seit: 06.02.2003
Beiträge: 1.933


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>> Lies mal die verschiedenen EULAs

Werden die nicht ggf. von der im jeweiligen Land gültigen Rechtslage eh "überschrieben" ? Oder kann jemand einfach frei Schnauze eine EULA formulieren und die gilt dann weltweit ? Kann ich mir auch nicht vorstellen.

>> dann kannst du die Software auch brennen und verkaufen (zweiseitiges Rechtsgeschäft)

Warum verbietet es dann z.B. Ebay ?

Ich merk schon, das ganze ist arg kompliziert, war wohl doch keine so gute Idee ???

Michael
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