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Alt 22.12.2003, 08:58   #3
pmartin
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Hallo und guten Morgen!
Also wenn du rechtmäßiger Eigentümer bist (Kaufbeleg) dann kannst du die Software auch brennen und verkaufen (zweiseitiges Rechtsgeschäft)bzw. verschenken (einseitiges Rechtgeschäft)
Als rechtlicher Eigentümer kannst du mit diesem Gut machen was du willst (BGB §854;§929;Schenkung §516ff)

Schönen Gruss
Peter Martin
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