geschrieben von jak
3.)Einen Einzelgesprächsnachweis anfordern und die Rechung beeinspruchen.
antwort von zed
ad 3) naja, im zweifelsfall ist halt die TA schuld, oder? ohne jetzt ein grosser freund der TA zu sein, aber diese einstellung finde ich eine frechheit.
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@zed
Die von jak beschriebene Vorgangsweise ist ein ganz normaler Vorgang, das hat nichts mit Frechheit zu tun.
Mit den Mehrwertnummern müsste eben viel durchdachter von Seiten des Vermittlers(TA) umgegangen werden (ohne Registrierung und strengen Auflagen kein Geld, nach 15 Minuten wird die Leitung gekappt, Mehrwertnummern dürfen prinzipiell nur auf Kundenwunsch freigeschalten werden und nicht umgekehrt wie jetzt üblich ist).
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