Hallo Leute,
ohne hier jetzt eine rechtspolitische Diskussion anzetteln zu wollen, aber gewissen Meldungen hier möchte ich doch schon sehr entschieden entgegen treten:
1. Das Strafrecht ist (und kann es auch nicht sein) nicht die Abhilfe für nicht funktionierenden zivilrechtlichen Rechtsschutz.
2. Halte ich Ratschläge, wie die "Albaner" (oder sonst wen) auf den Plan zu rufen, erstens für fremdenfeindlich (falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest: es gibt auch nicht kriminelle Ausländer und die sind rein statistisch sogar in der Mehrheit) und zweitens für rechtspolitisch extrem fragwürdig. Schon mal was von Selbsthilfeverbot gehört?
3. Wenn bei Euch in der BRD das mit dem Mahnbescheid praktisch so abläuft, dann entspricht dies nicht den Verhältnissen in Ö. Bei uns werden (aus meiner juristischen Praxis geschätzt) 90% aller Zahlungsbefehle (so heißen bei uns die Mahnbescheide) rechtskräftig, werden also nicht beeinsprucht. Dann hast Du zumindest für 30 Jahre einen Titel (Ö). Die Kosten hiefür sind verschwindend (bei uns orientieren sich die Kosten am Streitwert und dieser ist bei einem Throttle ja nicht wirklich exorbitant).
4. Wenn Du (Mathew) meinen Artikel genau liest, stellst Du fest, dass bei einer Herausgabeklage aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes kein Mahnverfahren möglich ist.
5. Es ist doch ein Ausdruck schlechter gesamtwirtschaftlicher Lage. Die EU führt regelmäßig Untersuchungen durch über die Zahlungsmoral in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Aus diesen Studien ist eindeutig ein positiver tradeoff zwischen diesen beiden Größen ablesbar. Bei einer Verbesserung der allgemeinen Wirtschaftslage ist auch wieder eine Verbesserung der Zahlungsmoral zu erwarten.
6. Auch ich bin selbständig und auch ich mache immer wieder solche Erfahrungen. Daher auch meine Meinung: lieber mehr Zeit mit dem Flusi verbringen als nachher dem Geld nachlaufen. ;-))
Aber de Frage war ja, was man tun kann. Und das habe ich versucht aufzuzeigen....
Schönen Sonntag
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Joachim
member of www.a320flightdeck.com
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