Dies ist der zivilrechtliche Teil, aber Du kannst auch strafrechtlich vorgehen, dies geht schneller und hat für den Betroffenen weitere unangenehmen Konsequenzen.
Zivilrechtlich kannst Du, sobald Du einen rechtskräftigen, pfändbaren Titel hast, auch einen Haftbefehl beantragen, dem regelmäßig stattgegeben wird. Steht der Gerichtsvollzieher mit Polizei zur Verhaftung vor dem Haus, erkennt auch der hartnäckigste Schuldner, daß er es zu weit getrieben hat, so er nicht von großer krimineller Energie getrieben ist.
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An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern.
(Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\")
Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen!
(Napoleon Bonaparte)
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