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Alt 13.12.2003, 09:15   #4
Mathew
Master
 
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Hi Joachim,

hast Du eine Vorstellung davon wieviel das kostet einen "Titel" auf die Ware zu bekommen (trotz verlängertem Eigentumsvorbehalt) ?
Holt Andi den throttle einfach mal so zurück macht er sich strafbar wegen Diebstahl oder Hausfriedensbruch...

Als erstes muss Andi also einen Mahnbescheid beantragen - das kostet.

Dagegen kann der "Betrüger" ohne Gründe Einspruch einlegen - damit wird Andi gezwungen zu klagen - Dazu benötigst er einen teuren Rechtsanwalt - selbstverständlich wird aus dem Geschädigten jetzt der Täter - denn bis hierher hat Andi bereits mehr an Kosten zu bezahlen als das Teil wert ist...
Wenn Andi Glück hat bekommt er innerhalb eines Jahres einen Verhandlungstermin - meistens dauert es länger.
Der "Betrüger" erscheint nicht zum angesetzten Termin- na und ? - Andi zahlt trotzdem die Anreise seines Anwaltes - und die Prozessgebühren - schliesslich war der Richter ja anwesend....der Termin wird eben um 1/2 Jahr vertagt.
Und es kommen neue Gebühren....

Dann kommen die Fragen des Richters - WARUM hat Andie denn den throttle überhaupt verkauft ?
Hat Andie eine schriftliche Bestellung ?
Stimmt die Adresse in der Rechnung auch 100 % - oder gibt es vielleicht einen kleinen Formfehler ???

Irgendwann bekommt Andi dann vielleicht sogar mal Recht - in der Regel kommt es zu einem Vergleich.

Das heisst Andi zahlt seine Gerichtskosten, seine Anwaltskosten und hat Anspruch auf seinen throttle der mittlerweile über 1 Jahr alt ist - damit kann er jetzt einen - teurern - Gerichstvollzieher auf die Reise schicken. Doch der "Betrüger" hat eben kein Geld...der throttle ist verkauft - weg...

Der Betrüger darf mittlerweile sogar ganz offiziell Konkurs anmelden - auch als Privatmensch...und ist dann sogar im Recht....

Der Andi ist in jedem Fall der "Dumme" - ob Recht oder nicht - er kann nur noch auf das Gute im Menschen hoffen.

So viel zum Thema Deutsche "Recht"sprechung....traurig - aber wahr...

Und das ist noch harmlos...ich erlebe es wirklich immer wieder
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