Eigentumsvorbehalt
Hallo Andreas,
alsoe es gäbe schon eine Mglkt.: verkaufe Deine Sachen immer unter Eigentumsvorbehalt. Dh, dass wenn der "Käufer" nicht zahlt, Du zumindest die Ware zurückverlangen kannst (auch gerichtlich im Rahmen einer Herausgabeklage).
Die von Euch beschriebene Situation ist schlichtweg ein Ausdruck einer schlechten gesamtwirtschaftlichen Situation, die sich im Rahmne meiner Kanzlei insoferne zeigt, als die Anzahl der Exekutionen (so heißt bei uns in Ö die Vollstreckung von Titeln) enorm ansteigt....
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Joachim
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