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Alt 12.12.2003, 16:44   #1
tom
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Ausrufezeichen Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG

Wer gegenüber der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Aufstellung von Rohdatenträgern glaubhaft belegen kann, die mit "Einwilligung des Berechtigten" bespielt worden sind, bekommt von dieser Gesellschaft die Leerkassettenvergütung zurück!

Mehr dazu unter:
http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use/lkv.html

Ich werd's mal für die Firma ausprobieren und für rund 1000 CDs die Abgabe zurückfordern -> wenn's klappt sind das fast 200,-
Einzig die Wartezeit... "Die Rückerstattung erfolgt längstens drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge" - soll man da jetzt Rückschlüsse auf das Arbeitstempo bei der Austro Mechana ziehen?
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