Zitat:
Original geschrieben von frazzz
also, zb, der chip den motor auf vollgas stellt und es deswegen zum unfall kommt und der versicherer nachweisen kann, das nicht der fahrer vollgas gegeben hat
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bei sowas wäre der chip-hersteller (bzw. bei mangelhaftem einbau die werkstatt) zivilrechtlich haftbar.
deiner theorie zufolge könnte dann ja jeder an seinem auto rumbasteln wies ihm grad taugt?
die frage ist jetzt halt was ist "ursächlich" - wenn ein auto schneller beschleunigt (=chiptuning) und deshalb (wegen der höheren erreichten geschwindkeit) im konkreten fall einen längeren bremsweg hat und statt mit 30km/h mit 50km/h in ein anderes reindonnert, dann ist das chip-tuning für die 20km/h mehr "ursächlich" - 3km/h mehr reichen da sicher - und, wer fahrt nicht 3km/h zu schnell ... und schon hat die versicherung gewonnen ...
alles eine frage der interpretation. der versicherer wird selbstverständlich behaupten, dass chip-tuning gerade deswegen typisiert werden muss um eventuell daraus entstehende schäden miteinzukalkulieren.
also ich würds nicht draufankommen lassen ...
edit: hab jetzt gerade meinen versicherungs-fuzzi angerufen und der hat mir das so bestätigt. kann mir auch schwer vorstellen, dass die versicherungen da unterschiedlich agieren