werde mich morgen mal genauer bei meiner versicherung erkundigen.
mir wurde sowohl im praktikum bei der generali, als auch von meiner versicherung (vlv) was anderes gesagt.
bei meinem autohändler (porsche dornbirn) haben sie mir das ganze auch anders erklärt ... drum war/bin ich mir da eigentlich ziemlich sicher, dass zwar der haftpflicht-versicherer zuerst zahlen muss, dann aber das geld relativ problemlos (wenn nötig halt über den rechtsweg) wieder zurückfordern kann, sollten am fahrzeug gewichtige nicht typisierte modifizierungen (nachweislich!) vorgenommen worden sein.
soweit sind wir uns ja glaub einig, oder?
die frage ist jetz halt ob chip-tuning ein gewichtiger eingriff ist - und meines wissens eben schon (werde mich aber erkundigen, interessiert mich jetzt selber!).
fakt ist auch, dass die versicherungen geldnot haben und sich drum um jeden cent streiten werden - deshalb hier auch die geplante strengere vorgehensweise gegen nicht-typisiertes chip-tuning.
bei besagtem fall (andere beleuchtung und breitreifen, vielleicht auch sonst noch was) weiss ich das sogar sicher (haftpflicht ausgestiegen!), weil ich da überall "dabei" war - da ist die versicherung prompt ausgestiegen und ein bmw-fahrer aus einem anderen kulturkreis durfte kräftig zurückzahlen (und wird auch heute und länger noch dran sein) ...
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.
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