unterscheide kasko und haftpflicht.
haftpflicht muß immer bezahlen, kann sich aber aus genau angeführten gründen regressieren (geld vom versicherten zurückfordern).
das bedeutet aber meist klage bei gericht, da keiner freiwillig zahlen wird, der ned bsoffen war.
somit beweislast beim kläger (versicherer).
die kasko kann schon bei obligenheitsverletzung (verstoß gegen vetragsbedingungen) aussteigen.
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pssst
tanj
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