Also mit dem KSchG vorgehen gegen eine unbegründete(!) Kündigung, hm, da könnte was gehen. Aber in dem Fall hast du bzw. deine Schwester gegen ein Limit verstoßen, sie wurde mehrmals daran erinnert. Inwiefern das mit den nichterhaltenen eMails zieht - schwer: nur, wenn du dein Postkasterl nicht ausräumst musst du trotzdem Rechnungen zahlen! Vergleich mag etwas hinken, aber du sitzt so oder so am kürzeren Ast.
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If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it.
"Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford
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