"Sehr geehrter Herr,
vielleicht ist es bis zu Ihnen nach Österreich ja noch nicht ganz
durchgedrungen, dass sämtlicher unserer Verkäufe (wie in
Artikelbeschreibung zu ersehen) ausdrücklich ohne Gewährleistung uns
Rücknahme erfolgen...."
Mit diesem Mail ist eine negative Bewertung fällig (von den späteren Beschimpfungen ganz abgesehen). Diese Äußerungen haben ja nichts mit dem eigentlichen geschäftlichen Vorgang zu tun, lassen aber an der Seriosität des Anbieters Zweifel aufkommen (wurden ja, wie wir mittlerweile wissen, bestätigt). Genau dazu dient das Bewertungssystem, sich nämlich von dem unbekannten Gegenüber ein Bild zu machen können. Wer in diesem Fall dagegen, gegen eine negative Bewertung, juristisch vorgehen will, wird's schwer haben. Die Emails erfüllen ja den Tatbestand der Beleidigung.
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