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Alt 22.11.2003, 19:48   #5
colorado_rain
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und wie wärs damit: einen zweiten anschluss anmelden und dann den ersten abmelden?


eine sammelklage ist gar nicht möglich. man kann das parlament nicht verklagen, weil es ein bestimmtes gesetz gemacht hat, das einem nicht passt.
was mögliche wäre, ist eine beschwerde beim verfassungsgerichtshof wegen verletzung des gleichheitsgrundsatzes. der verfassungsgerichthof kann dann das gesetz wegen verfassungswidrigkeit aufheben. dann kriegt aber keiner mehr den steuervorteil. beschliessen kann der VfGH keine gesetze, das kann nur das parlament - und das parlament wiederum kann nur mittels volksabstimmung gezwungen werden, ein bestimmtes gesetz zu beschliessen.

was also du machen musst, ist keine sammelklage, sondern eine volksabstimmung. das zu organisieren kostet aber mehr, als du an steuervorteil rausbekommst.

fazit: vergiss das ganze, du hast einfach pech gehabt.
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