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Alt 21.11.2003, 19:56   #3
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von colorado_rain



ob es wirklich verwerflich ist, wenn der auspuff ein loch hat, will ich mal dahingestellt lassen........


(zum nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht
bei kurztitel "FSG" und bei pararagraph "7" eingeben und dann führerscheingesetz auswählen)
das würden wir wohl alle gerne dahingestellt lassen.
doch leider obliegt diese entscheidung akut dem jeweiligen beamten. da es keine klare regel gibt...



seinem fs nachzulaufen ist sicher ned lustig
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pssst

tanj


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