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Alt 21.11.2003, 20:25   #1
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Daumen runter aus gegebenem anlass. guru?

betrifft nicht mich, gehört auch in den depaten-club, interesse an eurer meinung besteht trotzdem:

aus einem anderen forum, zitat original, vom ministerium befähigter, i-net rennleiter (polizist)


Einen Führerscheinentzug auf technischer Basis kann es nur auf Grund einer ganz bestimmten gesetzlichen Bestimmung geben, dem § 7 Abs. 3 Zif. 5 FSG.

Ich will ihn hier jetzt nicht zitieren, im Grundtenor sagt er folgendes aus:

die Mangelnde Verkehrszuverlässigkeit ist gegeben wenn das Kfz in Betrieb genommen wurde, obwohl vor Fahrtantritt schon bekannt war bzw. ersichtlich war, dass sich das Fahrzeug in keinem Verkehrs- und Betriebssicheren Zustand befand und auf Grund dieses Umstandes Gefahr im Verzug (Kennzeichenabnahme) vorlag.



Führerscheinentzug wegen eines minimalen loches im auspuff?
oder irgendeinem nicht ganz gesetzeskonformen zubehörs, wie zb. unterbodenbeleuchtung?


weiter geht es mit einer gesetzesvorlage, die u.a. rennleiter dazu ermächtigen soll, probefahrten mit eurem privatem pkw durchzuführen.
...


was meint ihr dazu?

bananenrepublik?
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pssst

tanj


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