Zitat:
Original geschrieben von Guru
Siehe oben. ÖBB-Angestellte hatten bis 1966 mit der Republik Österreich einen Vertrag und waren hoheitliche Beamte, mit Pragmatisierung und Versetzungsschutz. Seit 1966 sind es privatrechtliche Einzelverträge zwischen dem einzelnen ÖBB-Angestellten und dem Unternehmen ÖBB (mit Kündigungsschutz für jeden Mitarbeiter, nicht jedoch Versetzungsschutz), seit 1.1.1995 sind alle neu aufgenommenen Mitarbeiter der ÖBB ASVG-Angestellte (nur mehr bestimmte Berufsbilder mit Kündigungsschutz wie z.B. Lokführer, Fahrdienstleiter, Verschieber). Der Kündigungsschutz ist keine Pragmatisierung im beamtenrechtlichen Sinn.
Guru
|
andere frage:
warum soll die ÖBB Lokführer kündigen die sie selbst ausgebildet hat?
wenn ich sie nicht brauche ,würde ich doch niemand ausbilden?
und genau das ist es ,wenns so wäre,was die bevölkerung net versteht.
andersrum wäre die Gewerkschaft zu verurteilen,wenn sie Panikmache unterstützt.
es gibts sicher einige Bereiche wo blindgänger rumlaufen,mit Kündigungsschutz,und da soll es auch eingriffe seitens des unternehmens geben können.
und wo noch,ausser bei den öbb,ist der gewerkschaftl. einfluss so immens hoch?