Zitat:
Original geschrieben von Guru
Lieber Jayjay!
Auch wenn Du glaubst, nach einigen Semestern Jura bereits als Rechtsgelehrter auftreten zu können - Du bist im Irrtum!
Niemand schreibt von Eingriffen in "arbeitsrechtliche Verträge" - es geht um privatrechtliche Verträge, in die eingegriffen wird. Sollte dies für Dich keinen Unterschied darstellen, lass es Dir noch einmal erklären...
Guru
|
bei der öbb wird allerdings in arbeitsrechtliche dienstverträge eingegriffen und da scheinen wir uns jetzt ja einig zu sein, dass das möglich ist (zb. pension mit 53 abschaffen wäre so ein eingriff in einen arbeitsrechtlichen vertrag, genauso wie schlafen als überstunden usw.)!
dass es bei privatrechtlichen verträgen oder auch zb. bescheiden nicht so einfach ist hat damit allerdings nichts zu tun.