Hi Maggi!
Ich stimme mit unserem Profi HP Franzen überein, dass ein alltäglicher Anflug ohne irgendwelche Probleme (auch auf Erfurt) von den zuständigen Controllern mittels Radarvektoren - also HDG-Vorgaben - geflogen werden wird! Gibt es also für den geplanten Anflug nichts einzuwenden, wird er wohl ohne das angeführte Procedure geflogen - d.h. du würdest noch vor Erreichen des Erfurter Senders auf das R278 zum Final Approach geleitet werden! Gibt es allerdings Störungen im Bereich des Funkverkehrs, wirst du dich als Pilot an das vorgegebene Procedure halten müssen - also die "Acht" fliegen müssen, die dir aber letztendlich ein koordiniertes Einfliegen auf das ILS der RWY 28 ermöglicht! DOCH - in einem solchen Fall ist dieser Anflug - und wahrscheinlich nicht nur aus meiner Sicht - völlig in Ordnung!
Der Grund für solche Procedures, wenn sie im ersten Moment auch verwirend erscheinen sollten, sind nicht nur überfüllte Lufträume, sondern es gilt auch häufig Gebiete zu umfliegen, die entweder wegen der zu hohen Geräuschentwicklung gemieden werden müssen - z.B. Krankenhäuser in diesem Bereich (dann handelt es sich um sogenannte NOISE ABATEMENT PROCEDURES) oder Anlagen von denen z.B, bei Absturzgefahr eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht oder einfach auch nur Obstacles - also herausragende Geländeerhebungen, Sendemasten, etc. - die eine Gefahr für das Flugzeug bedeuten!
Also: Entweder du bekommst deine Radarvektoren zugeteilt und du entgehst dieser "Achterbahn", und wenn nicht dann wirst du sie fliegen müssen! Für dich/euch heißt das im Endeffekt, dass ihr dieses Wirrwarr auslassen könnt, denn im FS bestimmt ihr ja die Probeme und nicht andere - zumindest im Nicht-Online-Flug!
Gruß, Achim O.T.N.
[Dieser Beitrag wurde von Joachim Giesler am 03. Januar 2001 editiert.]
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