Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl
und?
ich bestelle trotzdem in der BRD!
warum sollte ich die 4% mehr an den Staat ablöhnen?
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Ist dir schon mal aufgefallen, dass sich die Steuer nach der Lieferadresse richtet und nicht nach der Bestelladresse?
Nachzulesen u.a. auch
hier, ein kleiner Auszug gefällig?
Zitat:
Nach § 3c UStG sowie UStR Absatz 42J (1) gilt eine
Versendungslieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat als in
dasjenige EU-Land ausgeführt, in dem die Versendung endet. Bei einer
gewünschten Lieferadresse nach Österreich verlagert sich die
Umsatzbesteuerung entsprechend dorthin. Diese Regelung ist für alle
deutschen Unternehmen verbindlich, welche in dem jeweiligen EU-Ausland
die nach UStR Absatz 42J (3) festgesetzte Lieferschwelle
überschritten haben.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil.