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Alt 06.11.2003, 21:32   #1
maXTC
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Standard Graz: Berufung im Amokfahrer-Prozess

Berufung im Amokfahrer-Prozess
Zwei Tage nachdem ein 17 Jahre alter Oberösterreicher in Graz wegen einer Amokfahrt mit zwei Toten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hat der Anwalt des Unfalllenkers jetzt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

"Augenmaß bei Strafausmaß verloren" ????

http://steiermark.orf.at/oesterreich...el=8&id=291756

??? was will der sautrottel?

augenmaß bei strafausmaß verloren? das dumme dreckschwein hat 2 menschen getötet (einen 11 jährigen jungen, einen mopedfaher), bekommt lächerliche 4 1/2 jahre dafür und jetzt ist er der arme?

eigentlich sollte der staatsanwalt berufen!

angesoffen fahren, unschuldige umbringen und dann den armen, reuigen spielen?

beste aussage: die polizei ist schuld

also wenn ein L17 fahrer hunderte kilometer auf ein fußballmatch fährt, gerne nach den spielen etwas trinkt (was sein vater wusste), dann mit 1,74 promille durch die stadt fährt und von der polizei davon rast, diese ihn verfolgt, dann ist die polizei schuld?

eine bodenlose frechheit...

http://steiermark.orf.at/oesterreich...el=8&id=291335
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A.C.A.B.
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