Hallo Peterle,
dein Beispiel hinkt ein wenig. Natürlich gibt es ein verbrieftes Zitatenrecht. Es setzt aber auch klare grenze. Erlaubt ist es, sich ein Gedicht von Brecht per Hand abzuschreiben und es an der Kühlschranktür zu hängen. Es aber als eigenes Produkt vorzustellen, ist verboten. Und verboten ist es auch, es zu "optimieren".
Ich glaube auch, du verwechselst Freeware mit Public Domain. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Public Domain gehört allen. Freeware ist immer noch geistiges Eigentum des Urhebers. Und damit sollte man gar nicht scherzen, es gibt nähmlich Gesetze, nicht nur in Deutschland.
Der Unterschied zwischen Payware und Freeware ist, das man bei Freeware ein kostenloses Gebrauchsrecht bekommt. Merke: Gebrauchsrecht, nicht Vervielfältigungs- oder Veränderungsrecht. Das sind wiederum ganz andere Dinge.
Die ganze Diskussion hier ist m.E. nur Prinzipienreiterei. Warum sollte man das Urheberrecht von Payware höher schätzen als das von Freeware? Die einzige Antwort ist: Firmen können sich Rechtsanwälte leisten, die dann Verboten durchsetzen können (Papa Tango). Freeware-Autoren sind arme Schweine, die sich nicht wehren können.
Sie auszubeuten ist nicht nur illegal, es ist auch feige.
Und da wer den Schaden hat, braucht auch nicht für den Spott zu sorgen, macht man sich lustig über die angebliche Borniertheit von Freeware-Autoren, die keine andere Lösung finden, als ihre Homepage zu schließen.
Also, ich finde, man sollte mehr Respekt vor solchen Leuten haben.
ciao, sergio
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