In (laengst vergessenen?) Zeiten gab es da mal den Begriff des geistigen Eigentums.
Ich meine, wenn man eine Flusi-Freeware (veraendert oder nicht) weitergibt, sollten aehnliche Bedingungen gelten, insbesondere: Nennung des/der Autoren des Originals. Und, ganz wichtig: Keine Erhebung von Gebuehren fuer eine Nachpublikation vormals unentgeltlicher Freeware.
Ansonsten: Wenn ich eine Freeware herunterlade, geht sie in meine Verfuegung ueber. Ich darf daran also fuer meine Zwecke Veraenderungen vornehmen. Ich darf diese veraenderte Freeware UNTER NENNUNG DES ORIGINALEN AUTORS auch (gezielt) weitergeben.
Niemand ist ohne Fehler, oder? Aber ich kenne da "beruehmte" Flugzeugdesigner, die zum Beispiel hie und da den einen oder anderen Parameter in der .air-File nicht so ganz "realistisch" eingestellt haben. Und auf eine entsprechende hoefliche Anfrage nicht einmal reagieren.
Sei's drum - dann aendere ich den Parameter eben selbst und freue mich, wenn das Flugzeug etwas besser fliegt. Und gebe selbstverstaendlich nach Anfrage(!) die veraenderte Software unter Nennung der Autoren und Kennzeichnung der Veraenderungen unentgeltlich per e-mail weiter, auch wenn die Autoren jede Aenderung ausgeschlossen wissen wollen.
Was nutzt Freeware, wenn dieses "Gebrauchsrecht" nicht zugestanden wird? Praktisch nichts.
Ich darf doch auch Brecht unter Namensnennung (auch veraendert) zitieren, ohne den Erben jedesmal siebenundzwanzig Mark zu zahlen und neun Kotau's in Richtung seines Denkmals zu machen, oder?
Viele Gruesse
Peterle
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