Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.10.2003, 22:18   #7
al T
Veteran
 
Registriert seit: 10.11.2001
Beiträge: 248


Standard

naja, es betrifft dich schon, wenn du dir z.b. noch keinen freischaden erworben hast, bzw. du keine haftpflichtvers. mit freischaden hast. weil wenn die versicherung einen schaden für dich bezahlt, dann kommst du um drei stufen rauf. je nach derzeitiger bonus/malusstufe kann das für dich mehr oder weniger teuer werden. weiters hat eine schadenzahlung eine auswirkung auf eventuelle (sonder)rabatte beim nächsten kfz wechsel. macht der schaden aber nur einen bagatellbetrag aus (z.B. EUR 100.-) dann zahlt es sich unter o.a. umständen durchaus aus, den schaden der vers. zu erstatten, der vorfall ist dann nicht maluswirksam. grundsätzlich kann die versicherung für dich die höhe des schadens bestreiten, vor allem wenn der vers. keine möglichkeit gegeben wurde, den schaden zu besichtigen. was ja laut deiner schilderung nicht passiert ist. ich tät da schon noch mal mit der schadenabteilung plaudern, denn es besteht durchaus die gefahr, wenn dir noch ein kleines hoppala passiert haut dich die vers. raus und du hast enorme schwierigkeiten wieder eine versicherung zu bekommen. mit günstigen prämien ist dann sowieso schluss. achtung: das ist tw. sicher der worst case, wovon ich schreibe, ist aber alles schon vorgekommen.
____________________________________
Me Gustas tu!
al T ist offline   Mit Zitat antworten