Zitat:
Original geschrieben von jayjay
nein, die sind dann rein rechtlich gesehen auch keine ausländer mehr.
allerdings mit einer übergangszeit von 7 jahren, erst dann sind sie "volle" eu-bürger, dh. man kann ihnen nicht mehr die aufenthalts/arbeitsbewilligung verweigern.
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Falsch
eine Aufenthaltsbewilligung werden die neuen EU Staaten nach dem 1.5.2004 nicht mehr brauchen, allerdings gibt es im Bezug zum Arbeitsmarkt eine Übergangsfrist von 7 Jahren, welche allerdings noch weiter untergliedert ist.
bzw. es ist eine Untergliederung zw. guten und schlechten Ausländern genau so richtig, wie eine Untergliederung zw. guten und schlechten Österreichern, Gfraster gibt es überall, nur bei anderen sieht man sie leichter, als bei sich selbst.