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Alt 21.10.2003, 19:59   #11
maXTC
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von martin
Um Gewährleistung zu bekommen muss der Mangel aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
(Im Unterschied zur freiwilligen Herstellergarantie)
aber in den ersten 6 monaten muss der händler das gegenteil beweisen oder? erst nach den 6 monaten der käufer?!

egal, ich kenn mich da nicht aus... ich rufe an und schreib ein mail an den betreffenden händler, meist bekomme ich dann ein mail vom anwalt, gefährliche drohung und so... dann schreib ich dem händler, dass ich einen kleinen bericht auf diemucha.at poste und dann wird der schaden behoben

warum einfach, wenn's umständlich auch geht...
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A.C.A.B.
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