Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.10.2003, 20:53   #10
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

Zitat:
Original geschrieben von maXTC
1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag zurück abwickeln oder den Preis mindern.
Das Gewährleistungsrecht darf nicht mit der Garantie verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.
fullACK


oba garantie kann auch ein herstellerversprechen sein, siehe wd, 3 jahre auf jb, 5 jahre auf raptor


wobei 5 jahre 1200000 stunden entsprechen sollen, soviel zu den km
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten