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Alt 21.10.2003, 20:32   #6
Michi B
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Zitat:
Original geschrieben von Hussl
hallo, ich weiß nicht ob das für neuwägen auch gilt, aber gewährleistung ist nur 6 monate (gesetzlich) alles was über diese zeit geht ist dann garantie (freiwillig)
nanana, grundsätzlich ist die gewährleistung bei beweglichen gütern 2 jahre, nixda auf freiwilliger basis (wie's konkret bei autos ausschaut weiß ich nicht, wahrscheinlich aber auch)
das mit den 6 monaten läuft nur so ab, daß da eine beweislastumkehr stattfindet,

also handy funzt nach 4 monaten nicht, man geht daher davon aus, daß der mangel schon bei der übergabe bestanden hat, also keine "scherereien", der hersteller/händler müßte dir nachweisen, daß du's auf den boden ghaut hast;
wenns nach 10 monaten nicht mehr funzt, müsstest du theoretisch nachweisen, daß der mangel schon bei der übergabe vorhanden war, also wenn sich im inneren irgendwelche drähte gelöst haben, ists sicher nciht deine schuld und du hast wieder ansprüche...


edit:
hmm, naja wenn ichs mir so durchdenk, ist das bei autos eigentlich genauso, nur daß es halt nach 100000km verschleiß gibt, wofürs natürlich keine gewährleistung gibt, denn gewährleistung gibts nur für mängel, die bei der übergabe vorhanden waren...
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