Zitat:
Original geschrieben von maxb
Offizialdelikt
Strafbare Taten, die der Staat aus eigenem Interesse zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im weitesten Sinn verfolgt. Die Anklage vertritt ein staatlicher Ankläger (Bezirksanwalt oder Staatsanwalt).
Ruhe und Ordnung, naja, nur wegen ein bisserl den staat beschei*en
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wobei er beim antrags-, oder ermächtigungsdelikt jeweils eine berechtigung des geschädigten benötigt, weil er sonst genau gar nichts machen kann.
der sta. darf zwar ermitteln muss bei fehlender ermächtigung die anklage allerdings fallen lassen (bei absoluter nichtigkeit).
ad zivilcourage: vielleicht werde ich ja sogar mal staatsanwalt, wer weiss