Zitat:
Original geschrieben von Guru
Wirklich mühsam, junge Studiosi 
Bei den ÖBB-Bediensteten gehts um nichts anderes als um die Einhaltung eines privatrechtlichen Vertrags. Eingriffe in bestehende Verträge entsprechen nicht der Rechtsethik eines zivilisierten und kultivierten Staates.
Änderungen können und dürfen daher nicht diejenigen treffen, die über rechtsgültige Verträge verfügen, lieber cand. jur.
Jeder Arbeitsvertrag, der vor langer Zeit abgeschlossen wurde, konnte auch keine Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen - was aber nichts daran ändert, dass es rechtsgültige Verträge sind.
Guru
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angenommen du schliesst einen zivilrechtlichen vertrag, den du (in dem fall der staat) gar nicht (in diesem fall langfristig) erfüllen kannst.
was würdest du dann tun? ist der vertrag gültig zustandegekommen? im interesse beider vertragspartner wäre der vertrag zu korrigieren.
wie hälst du es für möglich, dass der staat zb. in gültige verträge eines unternehmens ("subventionen, trotzdem zb. auf 10 jahre versproche, nicht mehr leistbar") eingreift?
das beispiel von herr karl ist gar nicht so schlecht, wie du vielleicht meinst: zb. bei der privaten pensionsvorsorge habe ich einen vertrag mit der bank (agb) UND einen vertrag mit der republik österreich, bei dem du ua. deine sozialversicherung abgeben musstest. also zwei verschiedene vertragspartner: bei zweiterem wird (zumindest in einer privatpensionsvorsorge bei der raiba) NICHT auf die agbs der raiba (da diese im 2. vertrag ja auch nicht vertragspartner sondern lediglich vermittler ist) hingewiesen und ein mindestzinssatz garantiert.
der staat kann es sich nicht mehr leisten und bricht einseitig den vertrag...
wieso sind die öbbler (und die alle, deren pensionsantrittsalter bei der pensionsreform 2002 um 1,5 jahre erhöhte wurde) dann nicht schon längst vor dem vfgh?
ist die letzte erhöhung um 1,5 jahre (zb. auch bei angestellten im selbstverwaltungsbereich oder bei beamten) kein eingriff in bestehende arbeitsverträge?
wie ist es dann überhaupt möglich ein 3 säulen modell (zb. für alle unter 40) vorzuschreiben?
deutschland: pension für alle (also auch dbbler) ab 67 - wie möglich?