sicher kennen wir den unterschied. wir kennen aber auch die statistiken zum durchschnittlichen pensionsalter. diese zahl ist bei den öbb laut diversen meldungen in den medien ganz besonders niedrig. wenn also jemand länger arbeitet, so heißt das das andere noch früher gehen.
ganz besonders informativ wäre es, wenn uns betroffene aufklären würden, unter welchen voraussetzungen man als öbb-bediensteter in die frühpension gehen darf oder vielleicht sogar muss. und warum diese voraussetzungen so anders sind als bei anderen berufsgruppen bzw. arbeitgebern. das argument mit dem beschwerlichen gleisdienst kann das nicht zur gänze erklären, denn soweit ich da informiert bin, gilt das nur für einen sehr kleinen prozentsatz.
oder vielleicht kennt jemand auch vergleichende statistiken, das angestellte aus der privatwirtschaft noch früher gehen. kanns mir ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen, aber das argument ist ja auch schon ernsthaft gebracht worden.
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