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Alt 16.10.2003, 21:02   #9
maxb
Großmeister
 
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Mein Computer

Standard Re: haftung eines admins für backup

hi,

ob beruflich oder privat, gilt die Schadensersatzverpflichtung des ABGB. Wenn du einen Schaden verschuldest/verursachst, dann haftest du dafür.

Je nach schwere deiner Sorglosigkeit (z.B. grob fährlässiges Handeln), wirst du (spätestens vor Gericht) zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden. Als natürliche Person haftest du immer mit deinem gesamten Vermögen.

(Verletzung der Sorgfaltspflicht -> grobe/leichte Fahrlässigkeit, Vorsicht, der Übergang ist fließend und wird meist erst vor Gericht festgestellt).

Von Vorsatz wollen wir ja gar nicht sprechen.

Nicht zu vergessen, die strafrechtlichen Konsequenzen. Stichwort "Kaprun Prozess" -> Häfen. Das kann dir dann noch zusätzlich blühen, egal ob Elektriker, Admin oder Aufsichtsratmitglied. Um so mehr Verantwortung, umso eher wird dir auch vor Gericht eine Schuld zugeschrieben.

Aber alles halb so schlimm, und mehr Verantwortung lässt man sich auch meist besser bezahlen.

Grüße
maxb
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