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Alt 16.10.2003, 08:26   #1
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard haftung eines admins für backup

hallo allerseits!

bei uns in der firma wird gerade kräftig organisiert und strukturiert und es sollen jetzt neben den aufgaben auch die namen der verantwortlichen abgebildet werden.

ich bild mir ein ich hab mal gehört dass man - sobald man namentlich als verantwortlicher für die sicherung eingesetzt ist (und damit mein ich nicht das bänderwechseln - sondern vom sicherungskonzept her) mit dem privatvermögen haftet.

und zwar dann wenn zb. nach einem systemausfall die daten nicht mehr hergestellt werden könnten und das unternehmen dadurch nicht mehr produzieren kann.

hat jem. zu dieser und ähnlichen haftungen von denen man vielleicht gar nicht so oft etwas hört infos?

lg
andi
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