Zitat:
Original geschrieben von pc.net
es gibt als gesetzliche interessensvertretung die arbeiterkammer (genauso wie du schon die wirtschaftskammer für die arbeitgeberseite angesprochen hast) ...
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Das ist schon richtig, nur Kollektivverträge schliesst nicht die Arbeiterkammer, sondern die Gewerkschaft mit der jeweiligen Standesvertretung in der Wirtschaftskammer ab.
Bardstale