Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.10.2003, 01:41   #8
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

Standard

eine entscheidend wichtige ergänzung möchte ich noch dazu machen:

gesetzliche gewährleistung:
diesen anspruch hat der private kunde IMMER gegenüber dem händler, bei dem er die ware gekauft hat. diese ist gesetzlich geregelt und kann vom händler nicht beeinfluss werden (daher heisst sie ja auch GESETZLICHE gewährleistung

garantie:
diesen anspruch hat der kunde (privat oder händler ist in diesem fall egal) praktisch immer gegenüber dem hersteller. theoretisch könnte auch der händler noch garantien geben, aber was soll z.b. ein händler für eine garantie auf ein mainboard geben ?
eine garantie ist eine FREIWILLIGE leistung des herstellers. daher kann es sich der hersteller drehen wie er es braucht. man ist also wirklich an die garantiebestimmungen gebunden.

ich hoffe das macht deutlich, daß gesetzliche gewährleistung und garantie zwei verschiedene dinge sind, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. natürlich ist es für den kunden angenehm, beides in anspruch nehmen zu können, aber es sind zwei grundverschiedene dinge.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten