Zitat:
Original geschrieben von Tuvok1
für ein grossartiger Unterschied? hat man das nun oder nicht?
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Mein nein hat sich auf deine frage bezogen: "stimmt das?" --> nein. es stimmt nicht.
und zum unterschied garantie - gewährleistung ein beispiel: es gibt festplatten mit einem jahr garantie und drei jahren garantie. die gewährleistungsfrist (gesetzlich!) beträgt aber seit 1.1.2002 immer zwei jahre.
ich persönlich würde mich in den ersten 6 monaten immer auf gewährleistung und niemals auf garantie berufen, weil da liegt nicht mal die beweislast bei mir, dass das gerät im kaufzeitpunkt defekt war. es wird von gesetzes wegen angenommen, dass es im kaufzeitpunkt defekt war, wenn der fehler innerhalb der ersten 6 monate auftritt. der händler kann natürlich den gegenbeweis antreten. nach diesen 6 monaten muss man dann aber selbst beweisen können, dass das gerät schon im kaufzeitpunkt defekt war. da ist es dann oftmals besser, sich auf garantie zu berufen, je nachdem, wie der hersteller seine garantie eben handhabt.