Marc,
das Beispiel vom Opa passt nicht, weil der Opa ja das Bild und verschenkt und damit auch das Urheberrecht bzw. Verwertungsrecht übergeht.
Wenn aber ein Freeware-Autor Software verbreitet, bleibt das Urheberrecht und Verwertungsrecht bei ihm, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf ein Verkaufsverbot erwächst unter Umständen bei Weiterverkauf sogar eine strafrechtliche Komponente.
Auch wenn ich mit Dir bezüglich "Auflage steckende Verlangen auch einer objektiven Rechtsposition entspricht." einer Meinung bin.
Das Urheberrecht aber deckt einen völlig anderen Sachverhalt ab, nämlich die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums, und genau darum geht es bei dem Freeware-Verkauf. Du kannst Bücher kaufen und verschenken, soviel Du willst, aber die Rechte bleiben immer beim Autor.
Zitat:
Dieses Beispiel macht deutlich, dass Zivilcourage dort nicht hingehört, wo es um private Verhältnisse zwischen zwei Personen geht, die keine Wirkung gegenüber „jedermann“ haben.
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Entschiedenes NEIN!
Wenn Eltern ihre Kinder schlagen, ein Außenstehender von Kindesmißbrauch weiß, MUSS er sich sogar einmischen. Nicht nur, daß es die oft zitierten Reglen der Gemeinschaft verlangen, auch rechtlich werden beim "wegsehen" zumindest ein, oft sogar mehrere Straftatbestände berührt. Hier ist ja auch erst mal keine "Wirkung nach außen", mir tut´s nicht weh.
Man kann also nicht pauschal sagen, Außenstehende haben sich nicht einzumischen, hängt immer vom Einzelfall ab.
Dein Einlaß des Versuchs ist dahigehend zu beantworten, daß regelmäßig auch der Versuch eines Straftatbestandes strafbar ist. Allerdings geht es beim Freeware-Verkauf in erster Linie um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Auch das Urheberrecht ist erst mal zivilrecht (Schadenersatz, Unterlassung, etc).