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Alt 08.10.2003, 21:39   #9
maXTC
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Zitat:
Original geschrieben von Moose
Was genau ist eigentlich mit Anonymverfügung gemeint?
Anonymverfügung

Die Anonymverfügung wird an den Zulassungsbesitzer für Delikte ausgestellt, bei denen die Ausforschung des Täters (also des Lenkers) unterbleiben kann, weil es sich um eine relativ geringfügige Übertretung gehandelt hat. Bezahlt man binnen 4 Wochen ab Ausstellung mit dem Originalzahlschein ist die Angelegenheit erledigt.

Wird die Anonymverfügung nicht bezahlt, kommt es zu einem sogenannten "ordentlichen" Verwaltungsstrafverfahren, in dem der Lenker ausgeforscht, bestraft und auch registriert wird.

Die Anonymverfügungskataloge der einzelnen Behörden unterscheiden sich leicht voneinander. Bundeseinheitliche Strafsätze gibt es daher derzeit nicht. Die im Straßenverkehrsbereich verhängten Strafen reichen bis zu 72 Euro
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A.C.A.B.
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