Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.10.2003, 19:59   #12
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zivilcourage ist gut, wenn die Oma vor der Sparkasse ausgeraubt wird.

Der Begriff Zivilcourage passt hier aber überhaupt nicht.

Wenn jemand aber im Restaurant ein Bier weniger bezahlt als er getrunken hat (und eben damit ist das zivilrechtliche Verhältnis zwischen eBay und dem Versteigerer zu sehen) dann hat das nichts mit Zivilcourage zu tun, ihn anschließend beim Wirt zu verpetzen.

Und sich dann anschließend vor den sonstigen Gästen der Kneipe auf den Stuhl zu stellen und den „Missetäter“ als Idioten zu beschimpfen und um Lob abzuholen, hat endgültig nichts mit „Zivilcourage“ zu tun.

Abgesehen davon nimmt 1.) niemand Schaden und ist 2.) die Rechtslage unklar ( worin soll sich überhaupt dieses Angebot unterscheiden von unserer Leser-CD?) und 3.) war der Mensch ehrlich genug, deutlich darauf hinzuweisen, dass alles als Freeware im Netz verfügbar ist.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten