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Alt 06.10.2003, 16:18   #3
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Es ist ja keine unberechtigte Frage, was das Außenstehende angeht.

Das Rechtsverhältnis Verkäufer – eBay hat Außenstehende nicht zu interessieren. (Wahrscheinlich verstößt der Verkäufer gegen die „CDR-Verkauf“ AGB-Klausel, aber selbst das ist nicht sicher, denn ob die Klausel wirklich Vertragsbestandteil in diesem konkreten Fall ist, ist für Außenstehende gar nicht wirklich zu erkennen.) Überhaupt sind die AGB kein Gesetz, und ein Verstöß dagegen wäre also keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Das Rechtsverhältnis Verkäufer – Rechteinhaber hat ebenfalls Außenstehende nicht zu interessieren. Überhaupt ist das rechtlich reichlich komplex: „Erschöpfungsgrundsatz“, „Schenkung unter Vorbehalt“...

Das laute Schreien hier ist in meinen Augen eine verlogene Scheinheiligkeit...

Die Rechtssituation ist unklar.

Rechtlich gesehen geht es Außenstehende nichts an.

Überhaupt wird hier ein Schadenseintritt kaum schlüssig zu begründen sein.

Eine Blockwart-Mentalität finde ich persönlich vor diesem Hintergrund unangemessen.

Ich sehe eher die Gefahr, dass sich selbsternannte FS-Moral-Apostel hier bei eBay lächerlich machen, auch wenn eBay natürlich artig solche Dinge löscht.
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