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E-Herd an Starkstrom anschliessen....
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06.10.2003, 13:10
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thyrver
Veteran
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Wenn ich den Gesetzestext ein paar Postings weiter oben richtig verstanden habe, dann ist er dazu befugt, solange er alles ordnungsgemäßt macht. Oder darf die EVN (Wienstrom, KELAG, Whatever) sich einfach über den Gesetzestext stellen?
thyrver
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