Thema: Strafbar...
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Alt 05.10.2003, 20:15   #3
maXTC
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ab 14 ist man strafmündig.

straftaten vom 14. bis zum 18. lebensjahr werden unter das jugendstrafrecht fallen, von 18-21 gibt es mildernde umstände, sofern du nicht vorbestraft bist und ab 21 gilt das normale strafrecht.

glaube ich zumindest...
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A.C.A.B.
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