<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">quote:</font><HR>Original erstellt von Blackbird:
[b]Hallo!
Ich bin zwar nur Hobbyjurist, aber einiges kommt mir hier spanisch vor.
(...)
Auch wenn die Firma Aerosoft den Programmautor vorschiebt, (...)
Mirko
B]<HR></BLOCKQUOTE>
Mirko,
mit der Hobbyjuristerei ist's so eine Sache. Abgesehen davon, ob dieses Thema viel zu trocken erscheint, als das es als Hobby herhalten könnte, bergen öffentliche Hobbyausflüge in die Untiefen der Juristerei häufig das Problem der öffentlichen Verwirrung und Desorientierung durch Fehlinformationen.
Unbeschadet dessen, daß fraglich erscheint, ob Software überhaupt von der Legaldefinition eines Produktes in § 2 ProdHaftG erfasst wird und ohnehin nach dem ProdHaftG erst Schäden ab 1125 DM ersetzt werden, verfehlen leider Deine Ausführungen zum ProdHaftG komplett den Sinn dieses Gesetzes. Denn das ProdHaftG regelt lediglich eine Haftung des Herstellers für Folgeschäden. Das sind Schäden, die gerade an anderen Objekten als an dem Produkt selbst entstehen: Der Fernseher fackelt ab und verkohlt dabei die schöne Tapete. Schadenersatz gibt's dann unter verschiedensten Voraussetzungen aus dem ProdHaftG für die Tapete, nicht aber den Fernseher selbst.
Natürlich steht der Käufer beim Erwerb eines mangelhaften Kaufgegenstandes nicht rechtlos da: §§ 433, 459, 462, 463 BGB gewähren dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Wandlung, Minderung oder ggf. sogar Schadenersatz. Die Fragen, wie überhaupt ein Softwarefehler zu definieren ist, wann eine Software – nichts ist perfekt – überhaupt fehlerhaft ist, und ob der Fehler gerade in dieser Software liegt, oder ob sie nur fehlerhafte Programmierung anderer Software ( auch des MSFS selbst! ) aufdeckt, erfordern Leute mit sehr guten Software- und Rechtskenntnissen zugleich und können jedenfalls kaum eindeutig beantwortet werden. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß all diese Rechte des Käufers auch verjähren. Im Normalfall ist das nach Ablauf von sechs Monaten geschehen. Damit beenden wir dann auch gleiche wieder die Juristerei.
Bleibt noch Dein Vorwurf, Aerosoft schiebe den Autor vor.
Davon abgesehen, daß die Firma überhaupt nicht verpflichtet ist, Support für die verkaufte Software zu leisten, ist Aerosoft eine der wenigen Firmen, die dies trotzdem aus Kundenfreundlichkeit leisten. Und das auch noch kostenlos: Sowohl bei Karstadt, Mediamarkt, Saturn, Brinkmann... kostet die Software den genau gleichen Preis wie bei Aerosoft. Nun frag aber mal einen Mediamarkt-Verkäufer nach der korrekten Anordnung der Layer und spreche ihn auf das Problem der Schlierenbildung an.... Du kannst Dich freuen, wenn er Dir zumindest einen neuen Monitor und keine neue Waschmaschine an's Herz legt. Auch wenn die Aerosoft-Hotline nicht jedes Detailproblem kennt, wirst Du hier auf deutlich mehr Kompetenz stoßen. Du verstehst, was ich meine.
Dein Vorwurf, Aerosoft schiebe den Autor vor, ist aber schlicht falsch, denn Jan Bleiß selbst macht ja deutlich, daß er sich sehr stark bemühen muß, um überhaupt an der Aerosoft-Hotline vorbei mit Kunden Kontakt aufnehmen zu können.
Ich denke, daß Jan damit auch genau den richtigen Weg beschreitet. Niemand kennt die Software so gut wie der eigene Autor. Da aber ohnehin solche freien Mitarbeiter wohl alle Flugsimulationsfreaks sind, ist es ja nur sinnvoll, wenn sie selbst die Probleme mit Ihrer Software in die Hand nehmen, denn: Wird eine Software zurückgeschickt, trifft dies in der Regel neben der jeweiligen Firma den Autor selbst ganz genau so...
Hui, immer diese langen Postings von mir.
Marc
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