Zitat:
3. Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet
anderer Bestimmungen, die
da) den Schutz natürlicher Personen
hinsichtlich der Verarbeitung
personenbezogener Daten regeln.
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Was soll dass? Die EU kann doch keine Richtlinien verfassen, die andere (Datenschutz)Gesetze aushebeln.
Schön langsam sch**ß ich auf diese EU und ihre Paralamentarier
grüße
maxb
Quelle: siehe unter "Recht auf Auskunft"