So eine Frage würde ich in einer Newsgroup posten wo es um Rechtsbelange geht,
weiss leider keine auswendig.
Mein Hausverstand sagt mir - wenn der Vertrag übers Internet abgeschlossen wurde
dann ist es egal wie Du die Ware bekommen hast, ob per Versand, Zustellung oder Selbstabholung.
Also müßte das Fernabsatzgesetz hierbei wirken.
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Nordick-Wogging
Dumm-ness boomt
Ihr Fengshui Berater
Eurofighter abfangen !
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