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Alt 30.09.2003, 03:29   #2
allwissende Müllhalde
Inventar
 
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So eine Frage würde ich in einer Newsgroup posten wo es um Rechtsbelange geht,
weiss leider keine auswendig.

Mein Hausverstand sagt mir - wenn der Vertrag übers Internet abgeschlossen wurde
dann ist es egal wie Du die Ware bekommen hast, ob per Versand, Zustellung oder Selbstabholung.
Also müßte das Fernabsatzgesetz hierbei wirken.
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