Zitat:
Original geschrieben von Netsuya
Zum Thema Schächten:
War irgend jemand von euch schon mal auf einem richtigen, ländlichen, österreichischen "Sautanz"? Wenn nicht, dann lasst euch gesagt sein, dass das Schächten keine islamische oder jüdische Erfindung ist.
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§222 (ö)StGB
(1) Wer ein Tier
Z1 roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt
Z2 aussetzt, obwohl es in der Freiheit nicht zu leben fähig ist, oder
Z3 mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) (...)
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet (=Schlächten)
"mutwillig" wird dabei wie folgt definiert (Bertel/Schweighofer Besonderer Teil 2, S.84) "aus reiner Lust am Töten aber auch das Töten (ohne Beteubung, also unter dem zufügen besonderer Qualen, Z1) aufgrund religiöser Riten ist in Österreich pönalisiert"