2.3 Der Kunde darf die Karte nur zum persönlichen Gebrauch am im Anmeldeformular angegebenen Standort benutzen, wobei an den in §3 Abs 3 Rundfunkgebührengesetz genannten Standorten eine unbeschränkte Anzahl von Endgeräten versorgt werden darf. Im Übrigen darf mit einer Karte nur ein Endgerät versorgt werden.
|